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Ordnungen und Aktenpläne

Aktenplan

Die „Schriftgutordnung mit Aktenplan für Kirchengemeinden, Kirchenkreisämter usw. in der evangelischen Kirche” von 1980 wurde durch Rundverfügung des Landeskirchenamtes (G 21/81 vom 14.07.1981) für alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise der hannoverschen Landeskirche eingeführt und ist bis heute in dieser Fassung gültig.

Mindestens eine vollständige gedruckte Ausgabe der Schriftgutordnung (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1980) muss in jeder Kirchengemeinde vorhanden sein. Ergänzend stellen wir rechts die Schriftgutordnung auch als pdf zum Download bereit. 

Die Textausgabe des Aktenplans kann den Kirchengemeinden helfen, aus dem sehr umfangreichen Titelangebot einen übersichtlichen und den Aufgaben der Gemeinde angepassten Auszug für den täglichen Gebrauch zusammenzustellen. Bestehenden Aktennummern und -titel sollten dabei auf keinen Fall verändert werden. Die Einfügung neuer Aktentitel in die Systematik ist aber (in Einzelfällen!) möglich.

Ergänzend zum Aktenplan finden Sie hier auch die gültige Personalaktenordnung der Landeskirche. Sie gibt eine Anleitung zur richtigen Führung von Personalakten.

Aussonderung von Schriftgut

Gemäß den Bestimmungen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung (RS: 90-4) kann bestimmtes Schriftgut aus der Zeit nach 1950 in regelmäßigen Abständen aussortiert und vernichtet werden. Genaueres finden Sie in den "Hinweisen zur Aussonderung von Schriftgut".

Schriftgut, das in dieser Aufstellung nicht genannt ist, muss zunächst in der Registratur bzw. in einer Altregistratur aufbewahrt werden. Diese Unterlagen werden nach ca. 30 Jahren vom Landeskirchlichen Archiv bewertet und ggf. in das Pfarrarchiv übernommen.

Wenn Sie Fragen zur (Alt-)Registratur haben und/oder eine Neuordnung des Pfarrarchivs wünschen, wenden Sie sich bitte an das Landeskirchliche Archiv.